Abgeordneter muss sich vor Gericht verantworten

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Abgeordneter muss sich vor Gericht verantworten

Am Landesgericht in Wels beginnt am Donnerstag der Strafprozess gegen einen ÖVP-Landtagsabgeordneten. Die Anklage wirft ihm Vergewaltigung, sexuelle Belästigung und Verleumdung vor. Das mutmaßliche Opfer ist eine ehemalige Mitarbeiterin des Politikers.

Dreimal soll der Landtagsabgeordnete laut Anklage eine Mitarbeiterin zwischen 2014 und 2016 vergewaltigt und mehrmals sexuell belästigt haben. Diese Mitarbeiterin will auch Beweise dafür vorlegen, etwa ein Taschentuch, das die Frau den Ermittlungsbehörden übergeben hat. Darauf sollen Spermaspuren nach einer der Vergewaltigungen sein.

Der beschuldigte Politiker stellte diese Vergewaltigungen bisher immer vehement in Abrede. Untersuchungen und DNS-Abgleiche ergaben aber offenbar, dass es sich bei den Spuren auf dem Taschentuch tatsächlich um Sperma des Abgeordneten und um DNS der Mitarbeiterin handelt. Der Politiker hat dazu eine eigene Version, wie es zu diesem Taschentuch gekommen ist. Mit einer Vergewaltigung soll das allerdings nichts zu tun haben.

In einer Postwurfsendung an die Haushalte in seiner Gemeinde hat der Politiker kurz vor Weihnachten dann noch einmal betont, dass die Vorwürfe „in keiner Weise der Wahrheit entsprechen und er die ihm zur Last gelegten Taten nie begangen“ habe. Gleichzeitig erwirkte er mit einer Zivilklage, dass die Frau über die von ihr vorgebrachten Vorfälle einstweilig nicht mehr sprechen darf. Die Frau hatte Vorwürfe gegen den Politiker erstmals am Rande einer Gemeinderatssitzung öffentlich erhoben, Glauben schenkte ihr damals keiner der Mandatare. Im Gegenteil: Der Politiker klagte die Mitarbeiterin wegen Verleumdung.

Die Staatsanwaltschaft begann daraufhin zu ermitteln. Relativ rasch geriet aber der ÖVP-Abgeordnete selbst ins Visier der Untersuchungen. Im Herbst kam es dann zur Anklage gegen den Mann, Mitte Dezember wurde diese öffentlich bekannt. Daraufhin stellte der Beschuldigte sein Landtagmandat und seine Funktion als Bezirksparteiobmann bis zu einem rechtskräftigen Urteil ruhend.

Am Donnerstag wird erstmals verhandelt, ein Urteil dürfte es aber wohl noch nicht geben. Angenommen wird, dass noch das eine oder andere Gutachten in Auftrag gegeben wird. Im Falle einer Veurteilung drohen dem Mann bis zu 15 Jahre Haft. Quelle: oe.ORF.at

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