Ernst August mit Berufung vor Gericht

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Ernst August mit Berufung vor Gericht

Der von Ernst August von Hannover angestrengte Berufungsprozess gegen ein Urteil des Landesgerichtes Wels findet am Mittwoch am Oberlandesgericht Linz statt. Er hatte am 23. März zehn Monate Haft sowie fünf Weisungen ausgefasst, wogegen er berief. Das OLG entscheidet in zweiter Instanz über das Urteil. 

Ob Ernst August von Hannover persönlich erscheinen würde, war bis zuletzt offen, am Mittwoch war dann keine Spur von dem 67-Jährigen zu sehen. Ernst August von Hannover kann sich auch vertreten lassen.

Vorwurf: Polizisten verletzt und bedroht
Der 67-Jährige war schuldig gesprochen worden, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung in Grünau im Almtal bzw. in Scharnstein (Bezirk Gmunden) unter anderem einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht und eine Scheibe eingeschlagen zu haben. Wäre er klar gewesen, hätte man ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung zur Last gelegt.

Über die Verurteilung zu zehn Monaten bedingter Haft hinaus erhielt Ernst August von Hannover unter anderem die Weisungen, keinen Alkohol trinken und eine Psychotherapie zu machen. Noch offen ist die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich über seine Berufung gegen das über ihn verhängte Waffenverbot.

Auch am Donnerstag Gerichtstermin, aber in Hannover
Im Gegensatz zu Linz besteht für den 67-Jährigen Anwesenheitspflicht am Donnerstag beim Landgericht Hannover. Dort verlangt er die Rückübereignung der Marienburg, des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg und des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover, die er seinem Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover 2004 und 2007 in vorweggenommener Erbfolge geschenkt hat.

Textquelle: ORF OÖ
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