Großer Gülleaustritt in Frankenmarkt: Umweltbehörden ermitteln

Großer Gülleaustritt in Frankenmarkt: Umweltbehörden ermitteln

Bildquelle: Urheberrechtlich geschütztes Foto der Feuerwehr Frankenmarkt

Frankenmarkt am 07.02.2026 – Am Abend des 7. Februar 2026 kam es im Gemeindegebiet von Frankenmarkt zu einem großflächigen Austritt von Gülle.

Der Vorfall ereignete sich auf einem Hügel, wo aus einer Güllegrube eine erhebliche Menge Gülle austrat. Die Flüssigkeit floss zunächst über eine Wiese und gelangte anschließend in einen Bach, der in acht Fischteiche mündet. Dadurch setzte sich die Gülle ungehindert in den Teichen fort und drohte, das Ökosystem massiv zu beeinträchtigen.

Beim Eintreffen der Polizei war die Feuerwehr bereits vor Ort und bemühte sich, den weiteren Austritt mit Sandsäcken einzudämmen. Dennoch waren bis zu diesem Zeitpunkt bereits rund 30 Kubikmeter Gülle ausgetreten. Das genaue Ausmaß des Schadens ist derzeit noch unklar und wird von den Behörden ermittelt.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der betroffene Landwirt im Laufe des Tages mehrere Fässer Gülle zur Grube gebracht. Die Behörden untersuchen nun den Vorfall wegen des Verdachts der fahrlässigen Beeinträchtigung der Umwelt. Weitere Details werden nach Abschluss der Ermittlungen erwartet.

Zum Austritt einer großen Menge an Gülle kam es am Abend des 7. Februar 2026 im Gemeindegebiet von Frankenmarkt. Der Austrittsort befindet sich auf einem Hügel. Von der dortigen Güllegrube floss die Gülle über eine Wiese in einen Bach. Dieser mündet in acht Fischteiche, in die die Gülle weiterfloss. Zum Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei war die Feuerwehr bereits dabei, den Austritt mit Sandsäcken aufzuhalten. Bis dahin waren bereits rund 30 Kubikmeter ausgetreten. Das genaue Schadensausmaß kann derzeit noch nicht beziffert werden. Die Erhebungen zur Aufklärung des Sachverhaltes sind noch im Gange. Fest steht jedoch, dass der Landwirt im Laufe des 7. Februar mehrere Fässer Gülle zur Grube gebracht hatte. Die Ermittlungen laufen wegen des Verdachtes der fahrlässigen Beeinträchtigung der Umwelt.
LPD Oberösterreich am 08.02.2026

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