Ist Steyrer Amokschütze unzurechnungsfähig?

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STEYR. Der 51-Jährige Steyrer, der im März dieses Jahres vom Balkon eines Wohnhauses aus mit einer Kalaschnikow um sich geschossen haben soll, muss sich nun wegen Mordversuchs vor Gericht verantworten.

Laut Gutachter war der Mann zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft Steyr stellte einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, berichtet das „Neue Volksblatt“. Der Anwalt des mutmaßlichen Schützen hat nun zwei Wochen Zeit in die Berufung zu gehen. Tut er das nicht, wird der Prozess Mitte November stattfinden.
Die Schüsse fielen am frühen Abend des 19. März 2012. Ein Mann schoss mit einem Kalaschnikow-Nachbau wahllos um sich, Menschen flüchteten in Panik. Ein Großaufgebot der Polizei rückte zu dem Mehrparteienhaus aus und sperrte das Areal großräumig ab. Rund 20 Notrufe gingen bei der Polizei ein.
Das Einsatzkommando Cobra drang in das Haus ein und stellte den Schützen im Stiegenhaus. Dabei wurde ein Diensthund getötet. In der Wohnung des Verdächtigen wurden später rund 300 Stück Reservemunition sichergestellt. (Quelle: ooe.orf.at)

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