Pöstlingberg-Plattform geschlossen

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LINZ. Der Linzer Pöstlingberg als weit über die Stadtgrenzen hinaus beliebtes Ausflugsziel ist seit gestern um eine Attraktion ärmer. Die Aussichtsplattform auf dem Pöstlingberg, wo den Besuchern Linz zu Füßen liegt, bleibt wegen des Urteils bis auf Weiteres verriegelt.

Die Stadtverwaltung ließ den Zugang zur Aussichtsplattform, die sich unterhalb der berühmten Wallfahrtsbasilika befindet, mit Baustellengittern versperren.
Der Grund: Die Stadt hat kürzlich beim Obersten Gerichtshof in Wien einen Zivilprozess gegen den Elektronikhändler Hartlauer verloren, dessen Privatstiftung ein Grundstück unterhalb der Panoramaplattform am Pöstlingberg besitzt. Weil Besucher des Rondeaus von oben immer wieder Müll wie etwa leere Flaschen oder Zigarettenstummel auf das Hartlauer-Grundstück fallen ließen, brachte die Privatstiftung im Jahr 2012 eine Klage gegen die Stadt Linz ein, die Eigentümerin des öffentlichen Panorama-Geländes ist.

Die Stadt müsse verhindern, dass Besucher das private Grundstück durch den Unrat beeinträchtigen, argumentierten die Kläger und bekamen nun vom Höchstgericht recht. Die Stadt Linz hatte vergeblich eingewendet, dass solche Besitzstörungen kaum zu verhindern seien. Fixe Gitter am Mauerwerk zu installieren, lasse der Bundesdenkmalschutz für die aus den 1830er Jahren stammende Anlage nicht zu. "Wir haben den Prozess gegen Hartlauer verloren, auch wenn unsere Juristen anderer Meinung sind. Ich habe ein OGH-Urteil nicht zu kommentieren, sondern ich muss es umsetzen", sagt der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ). Die Absperrung mit Baustellengittern sei ein Provisorium, eine langfristige Lösung müssten Techniker finden.

Der Magistrat musste auf das Urteil reagieren, um hohen Strafzahlungen zu entgehen, falls künftig wieder Unrat von der Plattform auf den Grund fallen würde. "Bei künftigen Verstößen müsste die Stadt pro geworfenem Gegenstand 10.000 Euro zahlen", sagt ein mit dem Fall befasster Magistratsjurist.

"Gemäß der Exekutionsordnung wären bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro möglich", sagt der Rechtsanwalt Walter Müller, der die Hartlauer-Privatstiftung erfolgreich im Prozess vertreten hat. "Die Frage, wie die Stadt Linz das Urteil umsetzt, geht uns nichts an. Wir nehmen aber die aktuellen Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis", sagt der Anwalt. Zu Silvester wäre wieder mit vielen Besuchern zu rechnen, die auf der Panoramaplattform das Feuerwerk erleben wollen und das Hartlauer-Grundstück womöglich in Mitleidenschaft ziehen.
Keine Öffnung zu Silvester

"Im Lichte des Urteils wäre eine Öffnung der Plattform zu Silvester grob fahrlässig", sagt der Bürgermeister. Daher bleibe sie aus heutiger Sicht geschlossen. Eventuell sei für den 31. Dezember aber eine Kulanzlösung mit Hartlauer möglich, sagt Luger. Textquelle: nachrichten.at

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