Prügelprozess: Polizist und "Opfer" freigesprochen

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STEYR. Ein 46-jähriger Polizist, der bei einer Festnahme angeblich einen 19-Jährigen verprügelt und Aufnahmen aus einem Mobiltelefon, die das zeigen würden, gelöscht haben soll, ist in einem Prozess am Mittwoch im Landesgericht Steyr freigesprochen worden.

Der ebenfalls angeklagte junge Mann ging auch frei. Der Staatsanwalt erklärte Rechtsmittelverzicht, das Urteil ist damit bereits rechtskräftig.

Bei der Verhandlung ging es um einen Vorfall am 25. Juni vergangenen Jahres gegen 1.00 Uhr in Asten im Bezirk Linz-Land. Zwei Polizisten einer Zivilstreife waren im Observierungseinsatz gegen eine Einbrecherbande. Bei der Fahrt gerieten sie an einen auf der Fahrbahn befindlichen betrunkenen 19-Jährigen und blieben stehen. Dabei kam es zu einer Auseinandersetzung, die mit der Festnahme des jungen Mannes endete.

Dem Polizisten wurde vorgeworfen, er soll den 19-Jährigen zu Boden gerissen und gegen den Kopf getreten haben. Als ein Zeuge dabei mit einem Mobiltelefon Aufnahmen machte, habe er diesem unter Androhung der sonstigen Festnahme das Handy abgenommen und die Aufnahmen gelöscht. Die Anklage von Staatsanwalt Georg Kasinger lautete auf Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung und Beweismittelunterdrückung, was der Beamte zurückwies.

Bei seinem Opfer, das nach dem Vorfall Rissquetschwunden, Prellungen sowie eine Gehirnerschütterung hatte, lautete die Anklage auf jeweils den Versuch einer Sachbeschädigung eines Polizeiautos, der Körperverletzung des Beamten und des Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Der 19-Jährige berief sich auf Erinnerungslücken. Aber er wüsste nicht, warum er gegen Polizisten tätlich sein sollte.
Zahlreiche Zeugen befragt

Im Prozess wurde zahlreiche Zeugen befragt: Ein Polizist, der bei der Auseinandersetzung unmittelbar dabei war, entlastete den Kollegen. Weitere später mit dem Fall befasste Beamte schilderten ihre Wahrnehmungen, die zu dem Verfahren führten. Freunde des 19-Jährigen beklagten das brutale Vorgehen des Polizisten und berichteten vom Löschen der Aufnahmen auf dem Mobiltelefon. Der gerichtsmedizinische Sachverständige konnte die Verletzungen beim 19-Jährigen nicht eindeutig auf eine unverhältnismäßige Gewaltanwendung des Polizisten zurückführen.

Für Richter Christoph Mayer blieben die Aussagen der Zeugen zu widersprüchlich: "Auf viele Fragen gab es keine Antworten", sagte er. Daher Freispruch für beide Angeklagten. In einer ausführlichen Urteilsbegründung erläuterte er seine Entscheidung zu jedem einzelnen vorgeworfenen Delikt. Er betonte das professionelle Vorgehen der Polizei bei der Aufarbeitung des Sachverhaltes für das Gericht. Sie sei dabei "auf dem Prüfstand gestanden". Zuletzt gab er dem Polizisten mit auf den Weg, er solle immer aufs Neue seine Tätigkeiten hinterfragen. Den 19-Jährigen ermahnte er, künftig alles zu unterlassen, was ihn enthemmen könnte. Textquelle: nachrichten.at

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