Trotz Verbots: Strache raucht im Jahrmarkt-Zelt

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Trotz Verbots: Strache raucht im Jahrmarkt-Zelt

LINZ. Seit 1. Mai ist das Rauchverbot in Mehrzweckhallen und Mehrzweckräumen in Kraft. "Miterfasst sind auch nicht ortsfeste Einrichtungen, insbesondere Festzelte" heißt es in dem Gesetzestext, den die blau-schwarze Regierung zum "umfassenden Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz" verabschiedete (Paragraph 12, Absatz 2).

Ausgerechnet der Vizekanzler wurde nun beim verbotenen Rauchen erwischt: Ein Video zeigt, wie FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache bei der 1.-Mai-Kundgebung im "Europazelt" des Urfahranermarktes an einer Zigarette zieht (Minute 40:29). Das Video hatte die FPÖ selbst auf YouTube hochgeladen.

Das Gesetz sieht auch Strafen vor: "Wer an einem Ort, an dem gemäß den §§ 12 oder 13 Rauchverbot besteht oder an dem das Rauchen von der Inhaberin bzw. vom Inhaber nicht gestattet wird, raucht, begeht, sofern der Ort gemäß § 13b Abs. 1 bis 3 gekennzeichnet ist und die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach einer anderen Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1000 Euro zu bestrafen." Textquelle: nachrichten.at

Bericht auf nachrichten.at

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